Seit Inkrafttreten der neuen Trink-, Bad- und Duschwasserverordnung (TBDV, 1. Mai 2017) sind die Chlorate definitiv ins Zentrum der Schwimmbadwasseraufbereitung gerückt. Die Chlorate können bei der Kreislaufaufbereitung nicht entfernt, sondern nur durch Frischwasserzugabe verdünnt werden. Folglich kommt es mit der Zeit zu einer Chloratanreicherung im Beckenwasser. Der Chloratgrenzwert ist in der Schweiz bei 10 mg/l festgelegt, was viele Bäderbetreiber in Frei- und Hallenbädern vor neue Herausforderungen stellt. Die Begrenzung wurde aufgrund gesundheitlicher Aspekte eingeführt, da ab einer gewissen Konzentration des Chloratwertes eine gesundheitliche Gefährdung des Badegastes besteht.
Bei einer oralen Aufnahme schädigt Chlorat die roten Blutkörperchen, was zu einer Sauerstoffunterversorgung führen kann. Dies kann Nierenschädigungen zur Folge haben.
Chlorhaltige Chemikalien setzen im Wasser Hypochlorit-Ionen sowie hypochlorige Säure frei. Unabhängig davon woraus die Chlorlösung produziert wird, bilden sich aus den vorhandenen Hypochlorit-Ionen Chlorate. Das bedeutet, dass nicht nur Javel, sondern auch gelöstes Chlorgranulat sowie Lösungen aus Salz- oder Salzsäureelektrolyse zu erhöhten Chloratwerten führen können.
Ob in den Chemikaliengebinden oder im Beckenwasser: Sobald Chlor gelöst wird, kann die Bildung von Chlorat nicht umgangen werden. Chlorate entstehen also sobald eine Lösung vorhanden ist, beim Javel bereits sobald es produziert ist. Die Chloratbildung kann bereits in den Lagertanks und in den Gebinden stattfinden – so auch in den Stapelbehältern von Chlorgranulatdosieranlagen oder in Elektrolysesystemen. Zuletzt bildet sich Chlorat auch im Beckenwasser, in dem das Chlor ebenfalls als Lösung vorhanden ist. Zusätzlich können systemtechnische Komponenten, Werkstoffe, Hilfsmittel usw. die Chloratbildung fördern.
Ist das Chlorat einmal im Becken, lässt es sich weder durch Filtration noch durch Flockung entfernen.
Versuche mit Ionenaustauschern haben teilweise funktioniert, aber nicht zum gewünschten Erfolg geführt. Die einzige Möglichkeit liegt im Einsatz von Frischwasser.
Die Chloratbildung wird durch verschiedene Faktoren beeinflusst:
Um die unumgängliche Chloratbildung möglichst gering zu halten, sollten Chlorlösungen nicht länger als 2 bis 3 Wochen gelagert werden, wobei die Lagerräume dunkel und möglichst kühl sein sollten. Für kleinere Betriebe empfiehlt es sich mit verdünntem Javel (zum Beispiel 9 Prozent) zu arbeiten. Zwar steigt in diesem Fall der Bedarf leicht an, die Chloratbildung kann jedoch reduziert werden. Stapelbehälter sollten regelmässig komplett entleert und gespült werden, um eine Aufkonzentrierung zu vermeiden. Optimal eingestellte Elektrolyse-Systeme tragen ebenfalls zur Verringerung der Chloratbildung bei.
Auch metallische Werkstoffe wie Eisen oder Kupfer von Pumpen oder Leitungen können die Chloratbildung beeinflussen. Dies sollte beim Einsatz von Produkten wie Flockungsmitteln, Algiziden oder Reinigungsmitteln beachtet werden, da diese Metalle enthalten, welche ebenfalls eine Reaktion auslösen.
Bei Unklarheiten ist es empfehlenswert, sich mit einem Fachmann zu beraten und/oder sich an die kantonalen Behörden zu wenden.
Erschienen:
Quelle (VHF-GSK-Bulletin; Ausgabe 01/2020; Seite 59f.)
10 mg/l Badewasser ist der gesetzlich vorgeschriebene Chloratgrenzwert in der Schweiz.
Vom Trinkwasser zur persönlichen Hygiene, über die Industrie bis hin zur Abwasserreinigungsanlage.
Aktivkohlen finden im Schwimmbadbereich vielfältig Verwendung.