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CBD in der Kosmetik

10

Mar

CBD und Kosmetik

Produkte mit CBD liegen zur Zeit voll im Trend. Das hat zur Folge, dass viele Anbieter auf den Zug aufspringen und es mehr und mehr Produkte mit CBD auf dem Markt gibt. Dabei trifft man CBD nicht nur in der Kosmetik an, sondern auch in Lebens- und Nahrungsergänzungsmitteln, als Tabakersatzmittel, Arzneimittel oder pur als Rohstoff ohne Zweckbestimmung. 

CBD soll dem Konsumenten viele gesundheitliche Vorteile bringen, dazu gehören die Verringerung von Stress, Ängsten, ein verbesserter Schlaf, entzündungshemmende Eigenschaften sowie Schmerzlinderung. Die vielen therapeutischen Vorteile, über die man im Internet lesen kann, sind allerdings mit Vorsicht zu geniessen, da die meisten bisher wissenschaftlich nicht oder nur ungenügend belegt worden sind.

Je nach Produktkategorie gelten andere rechtliche Vorgaben über das Inverkehrbringen der Produkte.

Hinzu kommt die gesetzliche Unsicherheit: Wie ist das bestehende Gesetz zu deuten? Kommen weitere gesetzliche Bestimmungen zu den bereits existierenden dazu? Gibt es in den einzelnen Ländern zusätzliche Bestimmungen, die man beachten muss?
 
Bevor wir uns in diesem Blog diesen Fragen widmen, wollen wir wissen was CBD überhaupt ist.
 

Was ist CBD?

In der Hanfpflanze (Cannabis sativa bzw. Cannabis indica) finden sich über 80 so genannte Cannabinoide. Chemisch gesehen handelt es sich dabei um Terpenphenole, welche hauptsächlich in der Cannabispflanze vorkommen. 

Das wichtigste und am meisten untersuchte Cannabinoid ist THC (Tetrahydrocannabinol). Es ist für die psychotrope Wirkung von Cannabis verantwortlich, also ein euphorisches Hoch, das nach Einnahme der Substanz  eintritt.
 
Ein weiteres Cannabinoid, das in der Pflanze in grösseren Mengen enthalten ist, ist das CBD (Cannabidiol). Im Gegensatz zu THC weist es keine entsprechende psychoaktive Wirkung auf. 

 

Gesetzeslage in der EU für Hanfprodukte

Grundsätzlich gilt, dass kosmetische Produkte für die menschliche Gesundheit sicher sein müssen. Der Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 regelt die verbotenen Stoffe. Man findet hier aber keinen direkten Eintrag, wenn man nach «Hanf», «Cannabis» oder «CBD» sucht. Allerdings sind natürliche oder synthetische Betäubungsmittel aufgeführt (Eintrag lfd. Nr. 306):

Betäubungsmittel, natürliche oder synthetische: Jeder Stoff, der in den Tabellen I und II des am 30. März 1961 in New York unterzeichneten Einheitsübereinkommens über Betäubungsmittel aufgezählt ist.

In den Anhängen der Single Convention on Narcotic Drugs 1961 (and amended by the 1972 Protocol) findet man dann auch den folgenden Eintrag:

Cannabis and Cannabis resin                 

and EXTRACTS and TINCTURES OF CANNABIS

Weiter wird darin der Begriff „Cannabis“ definiert als :

“Cannabis” means the flowering or fruiting tops of the cannabis plant (excluding the seeds and leaves when not accompanied by the tops) from which the resin has not been extracted, by whatever name they may be designated.

Das bedeutet also, dass nur Extrakte und Tinkturen von Cannabis, gewonnen aus den Blüten- und Fruchtständen, als Betäubungsmittel gelten, während Extrakte und Tinkturen aus Samen und Blättern davon ausgenommen sind.
 

Was bedeutet das nun genau für CBD? 

Daraus kann geschlossen werden, dass CBD, sofern es ausschliesslich aus Blättern und nicht auch aus den Blüten und Früchten von Cannabis gewonnen wird, in Kosmetikprodukten erlaubt ist. Natürlich sollten hier die Empfehlungen für die Einsatzkonzentration des Herstellers beachtet werden und grundsätzliche Anforderungen eingehalten werden, wie zum Beispiel ein Sicherheitsbericht.

Die CosIng Datenbank weist korrekterweise darauf hin, dass neben der „Single Convention on Narcotic Drugs“ das nationale Gesetz zu berücksichtigen ist. Als Beispiel sei hier ein Unterschied im deutschen und schweizerischen Betäubungsmittelgesetz erwähnt. Während in Deutschland der THC Gehalt unter 0.2 % sein muss um nicht unter das Betäubungsmittelgesetz zu fallen, gilt in der Schweiz ein Grenzwert von kleiner 1 %.

 

CBD Trend in der Kosmetik

Zu Beginn des Trends fand der Rohstoff CBD vor allem in naturnahen Konzepten der Beautyindustrie grossen Anklang und das meistens in Hautpflegeprodukten. Das immer grösser werdende Interesse rund um Hanf und CBD hat aber dazu beigetragen, dass mehr und mehr Produktinnovationen mit den trendigen Rohstoffen auf den Markt gekommen sind. Ein Stopp dieser Produktepipeline ist zur Zeit nicht in Sicht.

Dazu bei trägt sicherlich auch, dass viele dieser Produkte über Social Media beworben und im Internet ver- beziehungsweise gekauft werden.

Möchte man also seinen kosmetischen Produkten mit CBD neuen Schwung verleihen, spricht nichts dagegen, sofern man die gesetzlichen Bestimmungen beachtet, und zwar auch auf nationaler Ebene. Die unsichere regulatorische Lage verpflichtet Hersteller umso mehr, allfällige Änderungen laufend zu beobachten und wenn nötig entsprechend zu handeln.

Bei Produktclaims mit CBD, zum Beispiel dass ein Produkt irgendeine Funktion des menschlichen Körpers beeinflussen soll, ist allerdings Vorsicht geboten, da diese in der Regel weitere gesetzliche Bestimmungen nach sich ziehen.



Quellen:

  1. Mintel, DECEMBER 2018 | REPORT, CBD – WHAT IS ALL THE HYPE ABOUT?
  2. Swissmedic, Produkte mit Cannabidiol (CBD) - Überblick und Vollzugshilfe, Stand 05.07.2019
  3. CosIng - European Commission database for information on cosmetic substances and ingredients


     

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Alessandra Kessler

Product & Sales Manager

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